„Es gibt zu wenig Berufskraftfahrer in Deutschland.
Der Fachkräftemangel bei LKW-Fahrern dürfte Aufgrund der Altersstruktur bald noch größer werden“.
Die Ausbildung zum Lkw-Fahrlehrer bietet dir die Möglichkeit, deine persönlichen Kompetenzen zu erweitern und von der hohen Nachfrage nach Berufskraftfahrern zu profitieren.
Lkw-Fahrer tragen eine große Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb legst du als Fahrlehrer bereits in der Fahrausbildung einen entscheidenden Grundstein.
Wenn du neben der klassischen Klasse B Ausbildung eine weitere beruflich sinnvolle Herausforderung suchst.
Dann ...
Das Berufsfeld für Fahrlehrer der Klasse CE bietet vielfältige Chancen!
Fahrschulen, die zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen CE berechtigt sind, können sich als Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern nach dem BKrFQG anerkennen lassen. Damit stellt die BKF-Ausbildung neben dem Kerngeschäft, der Führerscheinausbildung, ein umfangreiches und lukratives Betätigungsfeld für Fahrschulen dar.
Die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstände der Fahrerlaubnisklasse 3 bieten ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE (Lkw) dauert in der Regel zwei Monate. Als Fahrlehrer der Klasse CE bist du berechtigt, die Klassen C1, C1E, C und CE auszubilden.
Der Unterricht findet grundsätzlich als Vollzeitunterricht statt.
Bei entsprechender Nachfrage können wir diesen Kurs auch „berufsbegleitend“ anbieten. In diesem Fall findet der Unterricht an zwei Wochentagen statt und die Lehrgangsdauer verlängert sich entsprechend.
Vollzeitlehrgang | 2 Monate Mo.-Fr. (nähere Infos im Rahmenlehrplan) |
oder | |
Berufsbegleitend | Dauer (siehe Info zum entsprechenden Kurs) jeweils die ersten beiden Werktage der Woche |
Verkürzte Ausbildungszeit
Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis DE beträgt die Kursdauer anstatt 2 Monaten nur 1 Monat.
Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besteht aus einem 1-monatigen Basiskurs (CE/DE) und einem anschließenden 1-monatigem CE-Fachkurs
Vollzeitlehrgang | 1 Monat | |
Fachliches Professionswissen | ||
Kompetenzbereich "Verkehrsverhalten" | 30 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Recht" | 38 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Technik" | 56 Stunden (je 45 Minuten) | |
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | ||
Kompetenzbereich "Erziehen" | 8 Stunden (je 45 Minuten) | |
Gesamt | 132 Stunden (je 45 Minuten) |
Vollzeitlehrgang | 1 Monat | |
Fachliches Professionswissen | ||
Kompetenzbereich "Verkehrsverhalten" | 28 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Recht" | 26 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Technik" | 28 Stunden (je 45 Minuten) | |
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | ||
Kompetenzbereich "Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden" | 44 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Erziehen" | 4 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Beurteilen" | 8 Stunden (je 45 Minuten) | |
Fahrerisches Professionswissen | ||
Kompetenzbereich "Fahraufgaben" | 16 Stunden (je 45 Minuten) | |
Kompetenzbereich "Grundfahraufgaben" | 6 Stunden (je 45 Minuten) | |
Gesamt | 160 Stunden (je 45 Minuten) |
(1) Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenzahl für die Ausbildung der Klasse CE. Die vom Institut angebotene Stundenzahl kann auch darüber liegen.
Persönliche Betreuung bis zu den Prüfungsterminen
Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine
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